Bitte informieren Sie sich auf der Website des auswärtigen Amtes über die aktuellen Regelungen im Aufenthaltsland.
NICHT VERGESSEN: Holen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einen Auslandskrankenschein. In Frankreich müssen Sie in Ihrem Fahrzeug eine Sicherheitsausrüstung mit sich führen (2 Warndreiecke und eine fluoreszierende Weste).
In Spanien, Italien und Portugal (mit Kroatien als einziger Ausnahme, da es dem Schengener Abkommen nicht beigetreten ist):
Für Staatsangehörige der europäischen Gemeinschaft: Reisepass oder Personalausweis:
Die folgenden Länder sind vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, die Republik Tschechien,
und Schweden (Irland und Großbritannien zählen nicht dazu). Dazu kommen Island, Norwegen und die Schweiz, die jedoch keine Mitgliedstaaten der EU sind.
Zypern (seit 2004 Mitglied der EU) sowie Bulgarien und Rumänien (Mitglieder seit 2007) sind noch keine vollwertigen Mitglieder des Schengen-Raums.
Für die Einreise in diese Länder müssen Sie folglich ebenso wie für Irland oder Großbritannien einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
Für die Ein- und Ausreise in die EU müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Wir empfehlen, einen dieser beiden Ausweise bei Ihren Reisen in Europa mit sich zu führen, um im Falle einer Kontrolle Ihre Identität nachweisen zu können.
An den Landesgrenzen können zeitweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der Landessicherheit Kontrollen durchgeführt werden.
Mitreisende Kinder müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen oder in Ihrem Reisepass vermerkt sein.
Kroatien:
- Reisepass oder Personalausweis:
Für einen touristischen Aufenthalt von weniger als 3 Monaten werden für EU-Angehörige ein gültiger Reisepass oder Personalausweis verlangt.
Die Einreise und der Aufenthalt in Kroatien sind bis zum Ablaufdatum des Reisepasses oder Personalausweises erlaubt.
- Minderjährige:
Minderjährige EU-Angehörige müssen über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen oder im Reisepass eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vormunds eingetragen sein. Für Minderjährige, die nicht den gleichen Familiennamen wie die Eltern tragen, wird darüber hinaus empfohlen, eine mehrsprachige Geburtsurkunde (erhältlich am Standesamt des Geburtsortes) bei sich zu tragen.
- Visumspflicht:
Im Europa der 27 gilt keine Visumspflicht für EU-Inländer. EU-Angehörige benötigen für die Einreise nach Kroatien kein Visum.
Visumspflicht für Staatsangehörige anderer Länder: EU-Ausländer (voll- oder minderjährig), die aus Ländern kommen, die auf der Website des Kroatischen Innenministeriums erwähnt werden (http://www.mvep.hr/en/ - siehe auch die inoffizielle Liste auf der Website der Botschaft) müssen für eine Einreise nach Kroatien einen persönlichen Visumsantrag beim Konsulat stellen.
Zu beachten: Alleinreisende Minderjährige müssen eine Genehmigung für das Verlassen des Staatsgebietes und einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) bei sich führen.
ACHTUNG: Die in diesem Abschnitt zu findenden Angaben sind rein informativ und absolut unverbindlich. Wir bitten Sie, bei den zuständigen Behörden (Rathaus, Botschaft etc.) genaue Informationen einzuholen, um vor der Abreise die neuesten Regelungen zu kennen.