Erlaubt sind nur Hunde und auch dies nur auf bestimmten Campingplätzen. In diesem Fall darf für jede Ferienunterkunft ein Hund mitgebracht werden.
Vergewissern Sie sich vor einer Buchung, dass Ihr vierbeiniger Freund mitkommen darf.
(Siehe Bildsymbol
)
Denken Sie an den Impfpass, die Hundemarke mit Ihrer Adresse und für bestimmte Kategorien außerdem an den Maulkorb.
Achtung! Hunde der Kategorie 1 sind auf allen Campingplätzen grundsätzlich verboten.
Für die Aufnahme von Hunden der Kategorie 2 (Rottweiler etc.) fordert der französische Gesetzgeber (Artikel L 211-12 bis L 211-14-2 des frz. Flurgesetzbuches) die Vorlage folgender Elemente:
Ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass eine Verhaltensbeurteilung stattgefunden hat. |
|
Eine Hundehaltungserlaubnis, die folgendes umfasst: |
- Die Identität des Hundes |
|
- Der Impfpass |
|
- Eine Haftpflichtversicherung für den Hund |
|
- Genehmigung der Hundehaltung ( Kat.2) |
Alle Hunde müssen grundsätzlich an der Leine geführt werden.
Die Preise sind je nach Campingplatz unterschiedlich und müssen direkt bei Ankunft entrichtet werden.